Die Kanzlei wurde im September 2002 als anwaltliche Vertretung von regionalen Wirtschaftsunternehmen eröffnet. Insbesondere im Vertrags- und Arbeitsrecht wurden die Firmen, aber auch Mandanten aus dem Privatbereich intensiv beraten und betreut. Darüber hinaus erfolgte eine vertiefende Beschäftigung mit dem Strafrecht und dem Strafvollzugssrecht. Im Jahre 2007 wurde durch RA Zrost die Weiterbildung zum Fachanwalt für Strafrecht erfolgreich abgeschlossen.
Stichwörter, Firmentätigkeit
Sozialrecht, Arbeitsrecht, Telekommunikationsrecht, Verwaltungsrecht, Recht der Neuen Medien, Kündigungsschutz, Strafverfahrensrecht, rechtsanwalt, Strafverteidiger, Strafrecht